Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER THOMAS PLANKENAUER GES.M.B.H.
1. Allgemeines:
Für alle Angebote, Verkäufe und Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen und zwar auch dann, wenn der Käufer, Besteller u. dgl. andere Bedingungen vorschreibt. Abänderungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
2. Lieferbedingungen-Lieferfristen:
Lieferung und Berechnung erfolgen ausschließlich zu den am Tag des Versandes oder der Abholung der Ware gültigen Preisen und Bedingungen zuzüglich Umsatzsteuer. Die Wahl der Versandart bleibt uns überlassen. Sendungen reisen ausnahmslos auf Gefahr des Empfängers. Die allenfalls bestätigten Lieferzeiten halten wir nach Möglichkeit ein, müssen jedoch bei Überschreitung derselben jeden Schadenersatz ablehnen. Wir behalten uns das Recht vor, im Fall einer kundenseitigen Fehlbestellung, eine Gebühr für den entstandenen Kostenaufwand (Handling und Frachtkosten) zu verrechnen.
3. Zahlungsbedingungen:
Die Zahlungsfristen ergeben sich aus dem Lieferschein- bzw. Rechnungsbeleg. Ein Skontoabzug von Dienstleistungen ist ausgeschlossen. Zahlbar und klagbar Gerichtsstand St. Veit/Glan. Im übrigen gelten die Gewährleistungen für Fahrzeugbereifung. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt Verzugszinsen in der Höhe von 1% pro Monat, sowie Mahn- und Inkassogebühren zu verrechnen.
4. Eigentumsvorbehalt:
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, auch wenn sie als Bestandteil eines Fahrzeuges zu sehen ist. In diesem Fall bleibt uns die Abmontage ausdrücklich vorbehalten. Veräußert der Kunde unsere Ware vor vollständiger Bezahlung weiter, so verpflichtet er sich, seine Kaufpreisforderung aus der Weiterveräußerung an seinen Abnehmer an uns abzutreten und den zur Wirksamkeit erforderlichen Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. Wir sind hievon zu verständigen und sind berechtigt, die Zession offenzulegen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, von allen Verträgen zurückzutreten.
5. Gewährleistung und Haftung:
Gewährleistungsansprüche können nur seitens unseres unmittelbaren Abnehmers (Kunden) und zwar ausschließlich innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, gerechnet vom Tag der Lieferung an, gestellt werden. Der Gewährleistungsanspruch wird durch Umtausch der beanstandeten Ware erfüllt. Darüberhinausgehende Gewährleistungsansprüche sowie Schadenersatzansprüche für leicht fahrlässiges Verschulden oder Ansprüche auf entgangenen Gewinn und Produktionsausfall sind ausgeschlossen. Im übrigen leisten wir Gewähr im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde ist verpflichtet, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich in einer Filiale von Plankenauer zu rügen und nachzuweisen. Beanstandete Waren sind auf Kosten des Kunden bis zu unserer nächstliegenden Filialstelle zu transportieren. Bei reklamierten Reifen darf der Luftdruck nicht abgelassen werden, nur in Ausnahmefällen (Genehmigung durch die Thomas Plankenauer Ges.m.b.H.) darf der Reifen von der Felge demontiert und zu unserer Filialstelle gebracht werden. Uns steht auch wahlweise das Recht zu, einen Nachlass durch Gutschrift einer laufenden Rechnung zu vergüten. Die Höhe des Eintauschwertes der reklamierten Ware wird von uns unter Abrechnung des zu Lasten des Kunden gehenden Abnützungswertes festgesetzt. Kann der Fehler durch Instandsetzung beseitigt werden, so beschränkt sich der Gewährleistungsanspruch auf die Instandsetzung durch uns. Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen für 2. Wahlreifen (Neureifen sind eigens als solche gekennzeichnet, bei Blue-Star Reifen (im Heißverfahren hergestellt) ist der Stern des Markenlogos auf einer Seitenwand herausgeschliffen), für Reifen, die von Fremden repariert, montiert, runderneuert oder besohlt wurden oder sofern der vorgeschriebene Luftdruck nicht eingehalten, ein überaltertes Ventil eingesetzt, der Reifen für einen nicht vorgesehenen Einsatz verwendet wurde, der Reifen durch unrichtige Radstellung schadhaft oder durch andere Störungen im Radlauf z.B. Unwucht, in seiner Leistung beeinträchtigt wurde, der Reifen auf einer ihm nicht zugeordneten, rostigen oder in sonstiger Weise beschädigten oder mangelhaften Felge montiert war, der Reifen durch äußere Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft geworden oder äußerer, wie auch übermäßiger Erhitzung ausgesetzt gewesen ist, der Kaufpreis noch nicht bezahlt ist oder es sich um eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit des Reifens handelt bzw. die Beschädigung auf einen Unfall zurückzuführen ist. Wir gewährleisten, dass Blue-Star Reifen im Heißerneuerungsverfahren (BSH) hergestellt, mit einem Alter von über 2 Jahren nach der Erneuerung, nicht verkauft werden. Für Radial-Neureifen PKW-, C-, OFF-Road-und LLKW-(bis 16") verlängert sich diese Frist auf 3 Jahre. Weitere Fristen sind: Blue-Star LKW-Reifen im Kaltverfahren hergestellt (BSB), (ab15"), AS, Industrie, EM-Reifen, 3 Jahre. Neureifen LKW (ab15"), AS, Industrie, EM-Reifen, 5 Jahre. Motorradreifen 3 Jahre. Velo-Reifen 5 Jahre. (Ausgenommen Export und Fremdrunderneuerungen). Eine Verwendung von Radial-Neureifen PKW-, C-, OFF-Road-und LLKW-(bis 16") über 8 Jahre nach Produktion (DOT-Nummer) und eine Verwendung von Blue-Star Reifen im Heißerneuerungsverfahren (BSH) hergestellt nach 5 Jahren ab Produktionsdatum ist nicht geeignet und stellt ein erhöhtes Sicherheitsrisiko dar. Für Blue-Star LKW-Reifen im Kaltverfahren (BSB) hergestellt, sowie LKW-Neureifen (ab 15”) verlängert sich die Verwendungsfrist auf 10 Jahre nach Herstellungsdatum. Schadenersatzansprüche jeder Art gegen uns bzw. gegen unsere Lieferanten sind - soweit gesetzlich zulässig ¬ausgeschlossen. Bei BSB-Runderneuerungen auf Kundenwunsch wird auf den vom Kunden zur Verfügung gestellten Gebrauchtreifen keine Haftung (Gewährleistung) übernommen.
6. Aufbewahrung von Kundenreifen:
Der Verwahrungsvertrag wird auf die Dauer von sechs Monaten ab Datum der Einlagerung der zu verwahrenden Artikel abgeschlossen. Der Kunde hat das Recht, die bei uns verwahrten Waren jederzeit wieder herauszuholen; ein Anspruch auf Erstattung der Verwahrungsgebühr entsteht nicht. Mit dem Abholen der Räder endet der Verwahrungsvertrag. Werden die verwahrten Artikel nach Ablauf von sechs Monaten nicht abgeholt, wird bereits jetzt vereinbart, daß die Verwahrungsgebühr für die weitere Verwahrungszeit von sechs Monaten fällig wird. Wir sind in diesem Falle auch berechtigt, vom Kunde die Rücknahme der verwahrten Artikel zu verlangen. Werden die verwahrten Artikel nach Ablauf von drei Jahren ab Einlagerung nicht abgeholt oder zurückverlangt, erklärt sich der Kunde bereits jetzt mit der freihändigen Verwertung durch uns einverstanden.
7. Verschiedenes:
Die Geltung internationaler Übereinkommen über Kaufverträge ist ausgeschlossen. Wir sind berechtigt, die personenbezogenen Daten unseres Kunden zu verwerten und zu speichern. Für Beratungen und Empfehlungen durch unsere Mitarbeiter übernehmen wir keine Haftung. Mit diesem Beleg bestätigt der Empfänger, dass er von unseren Mitarbeitern über Bedienung und Handhabung informiert wurde. Durch die Unterschrift bzw. Bezahlung bzw. Übernahme der Ware bestätigt der Kunde die Kenntnis und Geltung unserer Geschäftsbedingungen. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die Vertragsbedingungen unseres Fachverbandes in der jeweils gültigen Fassung.